Titelthema: Die Helvetier

Die Civitas der Helvetier - nach Bibracte

Text: Prof. Dr. Stefanie Martin-Kilcher, Institut für Ur- und Frühgeschichte und Archäologie der Römischen Provinzen, Bern

Mit der bedingungslosen Unterwerfung (deditio) des Jahres 58 v.Chr. kamen die Helvetier faktisch unter die Herrschaft Roms. Caesar schickte das überlebende Drittel zurück, hatte er doch Bedenken, in das fruchtbare Land könnten Germanen aus dem Gebiet nördlich des Rheins nachrücken und so am Genfersee direkte Nachbarn der römischen Provinz Narbonensis werden. Wie überall bildete die augusteische Epoche den Übergang zur eigentlichen Provinzialisierung. Damals wurde die Verwaltung fest eingerichtet, Land und Städte vermessen. Diese sichtbaren Zeichen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die fast 50 Jahre dauernde Regierungszeit des ersten römischen Kaisers (Augustus, 27 v.-14 n.Chr.) in Gallien nicht der Beginn einer neuen Ära war, sondern einen Prozess abschloss, der im Verlauf des 2. Jh. v.Chr. eingesetzt hatte. Das helvetische Territorium umfasste nach 58 die heutige Westschweiz, das Mittelland und Teile der heutigen Ostschweiz; der Alpenbogen bildete die südliche Grenze, Jura und Rhein die nördliche. Das Siedlungsbild der Zeit zwischen Caesar und Augustus bleibt jedoch vorerst diffus, wenn sich auch abzeichnet, dass alte Städte wieder- und weiterbesiedelt wurden, wie beispielsweise Eburodunum (Yverdon) und Brenodurum (Bern). Das Land selbst muss zunehmend wieder aufgesiedelt worden sein; vor allem im westlichen Teil der Civitas haben sich in den letzten Jahren Beispiele für holz- und fachwerkgebaute, von Hecken und Gräben umzäunte Vorläufer von Gutshöfen gemehrt. Einige helvetische Aristokraten konnten nach der Rückkehr von Bibracte ihre Macht behalten, ja ausbauen. Im Spiegel der archäologischen Quellen und Inschriften ist zu schließen, dass verschiedene Familien - oder besser: Clans - über großen Grundbesitz und damit über Macht an Land und Leuten verfügten; die Spuren führen in die Westschweiz, nach Eburodununum und Aventicum. Viele kleinere und einige große Gutshöfe, ja eigentliche Domänen illustrieren, dass weiterhin von Großgrundbesitz auszugehen ist: Die gewinnorientierte Landwirtschaft produzierte ihren Überschuss in einem komplexen System von Abhängigkeiten. Von den Großgrundbesitzern lässt sich der Bogen zur Stadt zurückschlagen, denn diese soziale Schicht stellte zugleich die politisch wichtigen Amtsträger. Außerordentlich aufwändige Grabanlagen, wie sie etwa in Aventicum bis zur Mitte des 1. Jh. errichtet wurden, sind allerdings ein Beweis dafür, dass die helvetischen Aristokraten - wie übrigens andere in Gallien - in den ersten Jahrzehnten des römischen Reiches ihre Rolle als Magistrate des römischen Staates und der Civitas recht frei interpretieren konnten - jedenfalls bis zur Revolution des Dreikaiserjahres 68/69, die den ganzen römischen Westen erschütterte. Deren Folgen veränderten auch die Civitas der Helvetier und führten seit Kaiser Vespasian (69-79) zur eigentlichen Anpassung ins Imperium Romanum. (...)

Den ausführlichen Originalbeitrag finden Sie in Heft 3 / 2003.

 

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