Kommentar: Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Gefahr fürs archäologische Erbe in Flüssen und Bächen

Text: Prof. Dr. Jürgen Kunow, Bonn

Unbemerkt von Archäologen und Denkmalschützern hat die Europäische Union im Jahr 2000 eine Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet, die seit 2003 auch für Deutschland Gesetzeskraft hat. Die Wasserqualität ist nur ein Kriterium, um das es hier geht. Entscheidender für die Bodendenkmalpflege sind die Aussagen zum Wassersystem selbst und zum Schutz des aquatischen Lebensraumes. Denn dort geht es um erhebliche Eingriffe in unsere Gewässer. (...)

Den ausführlichen Originalbeitrag finden Sie in Heft 2 / 2006.

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