Brennpunkt: Handelsverbot für Raubgut
Kulturgüterschutz statt Hehlergewinnee
Text: Dr. Michael Müller-Karpe, Mainz
In Deutschland ist der Erwerb von Kulturgütern aus Nicht-EU-Staaten, die nach den Gesetzen der Herkunftsländer als Hehlerware zu gelten haben, noch immer legal: Als eines der letzten Länder hat Deutschland die UNESCO-Konventionen von 1970 und 1995 zum Schutz von Kulturgut weder unterzeichnet noch in nationales Recht umgesetzt. Dies war - nach 35 Jahren - für die vergangene Legislaturperiode vorgesehen. Die vorgezogene Neuwahl hat das Handelsverbot für Raubgut erneut einer Nachfolgeregierung überlassen. (...)
Den ausführlichen Originalbeitrag finden Sie in Heft 2 / 2006.
– Eine Geschichte des alten Ägypten
Stuttgart: Theiss Verlag 2012, 324 S., 19 Abb., 2...
AiD-Lexikon:
Abgeleitet von »gr. ethnos« (= Volk) und »genesis« (= Entstehung). Je nach Forschungsgegenstand von...



