Brennpunkt: Investoren und die Konvention von Malta

Welterbe-Schutz nur über der Erde?

Text: Dr. Hans-Peter Kuhnen, Rheinisches Landesmuseum, Trier.

Triers weltberühmte Römerbauten und die archäologischen Schätze seiner Museen machen die Moselmetropole zum Mekka für jährlich ca. 2 Millionen Kulturreisende. Seit die bedeutendsten römischen und mittelalterlichen Baudenkmäler der Stadt 1986 zum Weltkulturerbe der UNESCO erklärt wurden, messen sich Schutz und Pflege dieses Erbes an hohen internationalen Standards. Explizit nicht zum Welterbe zählt das im Boden verborgene archäologische Gut, das zudem überwiegend auf privatem Grund liegt und viel stärker im Bestand bedroht ist. So setzte seit dem Zweiten Weltkrieg der Bauboom in der Trierer Innenstadt den archäologischen Schichten derart stark zu, dass heute bereits gut ein Drittel der ursprünglich 285 ha großen Römermetropole als Totalverlust abgeschrieben werden muss. Bisher scheiterte die Ausweitung des Schutzschirms an den Statuten der UNESCO. Das Rheinische Landesmuseum Trier als Vertreter der Denkmalfachbehörde konnte sich nur auf das Denkmalschutz- und Pflegegesetz Rheinland-Pfalz berufen, um das unerbittliche Denkmalsterben in der Trierer Innenstadt zumindest mit Ausgrabungen zu dokumentieren. Diese unbefriedigende Situation könnte ein neues, Aufsehen erregendes Urteil vom Mai 2003 des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz grundlegend zum besseren wenden. Es beendet eine mehrjährige öffentliche Kontroverse um Für und Wider so genannter freiwillig geschlossener Investorenverträge, mit denen das Rheinische Landesmuseum Trier seit 1998 Interessenkonflikten zwischen Bauwirtschaft und Denkmalpflege begegnet. Erstmals schafft es unter ausdrücklichem Bezug auf die Konvention von Malta bundesweit Rechtssicherheit, damit Investoren in die Pflicht genommen werden können, wenn deren Bauvorhaben das archäologische Erbe bedrohen. (...)

Den ausführlichen Originalbeitrag finden Sie in Heft 5 / 2004.

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